Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weiss Reinigung und Umzug

Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Weiss Reinigung und Umzug, gelten bei jeder Geschäftsbeziehung als stillschweigend anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Weiss Reinigung und Umzug für den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen. Als Kunden gelten jegliche natürliche sowie juristische Personen, die mit der Weiss Reinigung und Umzug einen Vertrag abgeschlossen haben. Diese AGBs und die Vertragsdokumente, stellen die vollständige Vereinbarung dar. Abweichungen dieser AGBs, benötigen eine schriftliche Vereinbarung und müssen auf der Auftragsbestätigung schriftlich ersichtlich sein. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

1- Pflichten der Weiss Reinigung und Umzug
Weis Reinigung und Umzug ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäss zu organisieren und mit der notwendigen Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Weiss Reinigung und Umzug bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

2-Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten, Weiss Reinigung und Umzug eine Preiskalkulationsanpassung durchführen

3-Preise
Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind dagegen, besondere Verein- berungen vorbehalten, folgende Aufwendungen:

a- das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch den Frachtführer vorgenommen werden müssen.
b- spezieller Hin- oder Rücktransport von Packmaterial sowie dessen Miete oder Kauf; c) das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeit- aufwand oder den Beizug eines Spezialisten benötigen;
d- der Transport von Kühlschränken/Truhen von über 200 l, Klavieren, Flügeln, Kassenschränken und anderen Gegenständen vom mehr als 100 kg Eigengewicht;
e- das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.;
f- der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat;
g- die Prämien von Transportversicherungen;
h- Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen;
i- Strassensteuern und Fährkosten sowie amtliche Gebühren aller Art;
j- Mehraufwendungen bzw. Mehrleistungen im Interesse des Umzuges auch ohne besonderen Auftrag;
k- Mehraufwendungen durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Trans- portfahrzeug nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals, das der Frachtführer nicht verschuldet hat.
l- ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind
m- Das Abnehmen und Anbringen von Beleuchtungskörpern und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Apparaten darf zufolge gesetzlicher  Be- Stimmungen nicht durch das Transportpersonal vorgenom- meng werden.

3.1 Pauschalpreis / Kostendach
Damit die Kostenkalkulation korrekt gewährleistet werden kann, muss bei Umzügen, Transporte, Entsorgungen und Räumungen mit einem Pauschalpreis / Kostendach eine gute Vorbereitung der vereinbarten Transportutensilien im Vorfeld durch den Kunden durchgeführt werden, damit das Zügelpersonal alles gut vorbereitet und verpackt vorfindet. Ausser Möbel / grössere Gegenstände, welche nicht in Kartons passen, müssen kleinere Gegenstände/ Utensilien in verschlossenen und stapelbaren Kartons verpackt sein. Falls dies nicht der Fall sein sollte und das Umzugspersonal dieses erst vor Ort erledigen muss, tritt der normale Stundensatz * Mitarbeiterzahl & Fahrzeuge (nach Stundenaufwand und ohne Pauschalpreis / Kostendach) in Kraft.  Bei Abweichungen der vertraglichen Angaben des Kunden zum neuen Domizil bezüglich folgenden zwei Vereinbarungen: Stockwerketage und/oder Ortschaft, tritt ebenfalls normale Stundensatz * Mitarbeiterzahl & Fahrzeuge (nach Stundenaufwand und ohne Pauschalpreis / Kostendach) in Kraft. Der Kunde muss die Plätze der Transportutensilien am neuen Domizil zum Zeitpunkt des Transportes bereits festgelegt haben und idealerweise die Kartons mit den Zimmern beschriftet haben. Zusätzliches bzw. wiederholtes montieren oder transportieren nachträglich in andere Etagen bzw. Räume kann ebenfalls zu Zusatzkosten führen.

4-Leistungsumfang im Allgemeinen:

Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes (kleine Gegenstände) in Zügelkartons, insbesondere für Verpackungsarbeiten
bzw. Umzugsvorbereitungsarbeiten, die am Umzugstag durch Weiss Reinigung und Umzug vorgenommen werden, sowie das Demontieren und Montieren von alten, neuen oder speziell komplizierten Möbeln, werden nach Stundenaufwand abgerechnet ausser es wird speziell in der Offerte etwas anderes vereinbart. Ebenfalls nach Stundenaufwand, wenn in der Offerte nichts anderes vereinbart, ist das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten sowie bei Auslandsumzügen die Zollabfertigung und Zollspesen. Beim Transport von Tresoren, schwere Skulpturen, Klavieren, Flügel, Gastrokühlschränken, schweren Truhen oder anderen Gegenstände die über 100 Kg Eigengewicht haben, gibt es gemäss der ASTAG Verbandsverordnung einen Mehrgewichtszuschlag.

4.1 Leistungsumfang der Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen:
Grundreinigung der Küche inkl. Installierte Küchengeräte (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke, etc.).
Bad/Dusch/WC inkl Spiegel, Wände/Plättli inkl Armaturen entkalken, reinigen, desinfizieren und polieren.
Lamellenstoren, Rollläden, Läden, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen/aussen polieren.
Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen
Waschmaschine/Tumber, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.

4.2 Im Pauschalpreis der Reinigung nicht inbegriffen und separat zu bezahlen sind:
Terrasse Hochdruck reinigen, Bohrlöcher zugipsen, Flecken an den Wänden radieren, Shampoonieren von Teppichen, Fugen reinigen bzw. aufhellen, Polieren von Stein- und Parkettböden und spezielle Anbauten, (z.B. Wintergärten)

5-Lagerbedingungen für gelagerte Güter
Bei Auftragserteilung von Einlagerung und Aufbewahrung von Mobiliar, Kartons, Musikinstrumente, Hausrat sowie    anderer Güter, lagern wir das ganz nach den Kunden Anweisungen ein. Unsere Pflicht erstreckt sich nur auf die Aufbewahrung der Güter in geeigneten Lagerräumen, nicht die besonderen Vorkehrungen und Behandlungen des Lagergutes während der Lagerzeit. Aus gesetzlichen und versicherungstechnischen Gründen muss die zu gelagerte Ware vom Kunden selbst versichert werden. Die Lagerkosten sind immer 3 Monate im Voraus zu bezahlen. Die Kündigungsfrist ist 3 Monate per Ende des Monats. Wenn die Lagerkosten ungemeldet mehr als 4 Monate nicht bezahlt werden, wird die Ware entsorgt und die Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6-Folgende Güter sind bei uns ausgeschlossen und werden somit nicht eingelagert:
Bargeld, Gold, Silber oder andere Edelmetalle in Münzen- oder Barrenform
Gefahrengüter wie feuer- und explosionsgefährliche (wie gas Flaschen) Güter
Inhaberpapiere, inklusive Effekten im Sinne des Börsengesetzes.
Pflanzen
aller Art Waffen
Lebensmittel

7-Bezahlung
Umzüge sind in der Regel am Umzugstag bar zu bezahlen. Es gibt auch die zusätzliche Möglichkeit mit Twint zu                                                                   bezahlen. Reinigungen werden ebenfalls bei der Übergabe bar bezahlt. Es gibt auch die zusätzliche Möglichkeit mit Twint zu bezahlen.

8-Versicherung (Transport- und Betriebshaftlichtversicherung)
Transportversicherung: CHF 50’000.- pro Umzug (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.-

9-Rücktritt des Auftraggebers
Bei Stornierung von bereits erteilten Auftrag (Umzug, Reinigung, Räumung und Entsorgung) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von CHF 500.- zu stellen. Dies gilt nicht für Terminverschiebungen vom Auftrag. Bei Reinigung mit Pauschalpreisen wird bei einer Stornierung des erteilten Auftrages die hälfte des vereinbarten Auftragsbetrag in Rechnung gestellt.9. Rücktritt des Auftragnehmers
Die Weiss Reinigung und Umzug kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens 14 Tagen vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

10-Arbeitsaufwand
Unser Mindest-Stundenaufwand beträgt immer 4 Stunden. Dies ist auch der Minimum Stundenaufwand welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird.

11-Haftung & Mängelrüge
Die Weiss Reinigung und Umzug haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Bei Mithilfe von Drittpersonen entfallen jegliche Versicherungsansprüche.  Weiss Reinigung und Umzug haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Weiss Reinigung und Umzug nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Weiss Reinigung und Umzug beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der wiss Reinigung und Umzug beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort. Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und der wiss Reinigung und Umzug innert 3 Tagen (inkl. Wochenende und Feiertagen) schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

12- Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

13-Datenschutz
Weiss Reinigung und Umzug
wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Weiss Reinigung und Umzug erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Die wiss Reinigung und Umzug verpflichtet insbesondere seine Mittarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.

14-Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbare ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Zürich.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab 01.01.2021 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version!